Der Berechnung liegt ein Unternehmen aus Liste 1 der Anlage 4 zum EEG 2017 mit einer Stromkostenintensität von mindestens 17 % zu Grunde. Bei anderen Verhältnissen fragen Sie uns bitte direkt an.
(Die prognostizierten Umlagesätze ab 2023 berücksichtigen nicht die Reduzierung aus dem nationalen Energiehandelsystem)